Toralf Tepelmann

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Zentrales Gewerberegister – Vorsicht!

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Bei einem Porto von nur 28 Cent für den Brief vom Zentralen Gewerberegister zur Erfassung inkl. USt-ID Nr. ist davon auszugehen, dass diese Infopost nicht nur in meinem Briefkasten landete. Das Schreiben selbst soll in seiner Aufmachung den Eindruck erwecken von einer staatlichen Behörde versandt worden zu sein, obwohl das abgedruckte Wappen wenig mit dem Bundesadler zu tun hat und eher an das Wappen Albaniens erinnert.

Um diesen Eindruck zu verstärken und vom tatsächlichen Inhalt des Schreibens abzulenken, beginnt das Schreiben zunächst mit steuerrechtlichen Ausführungen und Hinweis auf dazugehörige Paragrafen. Am Ende wird dann noch darauf verwiesen, dass es auf bestimmten Schreiben gesetzlich erforderlich ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

Der Wichtige Inhalt findet sich zwischen diesem belanglosen Text. Dort heißt es:

„Der Veröffentlichungsbeitrag beträgt jährlich 398,88 Euro zzgl. MwST.“

und weiter;

„Die Veröffentlichung […] wird über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt.“

Ein Trickformular

Ein Trickformular


Wer nun auf diese Masche hereingefallen ist und das Schreiben an die Faxnummer der DR Verwaltung AG zugesandt hat, darf sich künftig über eine Eintragung auf einer Webseite freuen. Ob die dafür aufgerufenen Beträge von jährlich 474,67 Euro inkl. Steuer, also insgesamt mindestens 949,34 Euro für zwei Jahre, noch erfreulich sind, ist zu bezweifeln.

Für alle die in diese Falle getappt sind, sollten den Vertrag schriftlich anfechten. Ein Widerruf ist der falsche Weg, da dieser nur für private Verbraucher möglich ist. Lassen sie sich rechtlich vertreten und zahlen sie auf keinen Fall. Es bleibt zu hoffen, dass es alsbald ein Grundsatzurteil zu solch dubiosen Geschäftspraktiken geben wird.

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