Die Bemühungen um eine gemeinsame Deutschlandpolitik aller vier Besatzungsmächte war auf den beiden Außenministerkonferenzen des Jahres 1947 gescheitert.
Während der Sechsmächtekonferenz in London wurde von den Vertretern der drei westlichen Besatzungsmächte und der Benelux-Staaten als direkten Nachbarn Westdeutschlands eine Arbeitsgrundlage für eine gemeinsame Deutschlandpolitik erarbeitet. Die Londoner Sechsmächtekonferenz fand über zwei Sitzungsperioden vom 23. Februar bis 6. März und vom 20. April bis 2. Juni 1948 statt.
Im Sechsmächtekommuniqué vom 7. Juni 1948 wurden, mit der Entwicklung zu einem provisorischem Staatswesen aus den drei westlichen Besatzungszonen, erste Grundzüge der Londoner Empfehlungen bekannt gemacht.
Die Konferenz empfahl den Regierungen die enge Verbindung der westdeutschen mit der westeuropäischen Wirtschaft, eine internationale Kontrollbehörde für das Ruhrgebiet (Ruhrstatut), die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung für West-Deutschland, die eine freiheitlich, föderalistische Regierungsform schaffen sollte, eine Neugliederung der westdeutschen Länder sowie Grundzüge eines Besatzungsstatuts zur Regelung der Beziehungen zwischen den neuen westdeutschen Organen und den drei Besatzungsmächten.
Die drei letztgenannten Empfehlungen bildeten den Gegenstand der Frankfurter Dokumente, die die drei Militärgouverneure am 1. Juli 1948 in Frankfurt den Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder überreichten.